Die Kosten der Kinderbetreuung
Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern zzgl. eines Zusatzbeitrages.
- Wenn Sie Selbstzahler sind (d.h ohne die Unterstützung vom Jugendamt) regeln Sie die Kosten mit mir auf privater Basis. Hierbei werden die Kosten je nach Stundenanzahl vereinbart. Mein Stundensatz beträgt 8.50 €. Dabei ist das Frühstück, Getränke und Zwischenmahlzeiten für die Kinder enthalten.
Am Anfang des Monats erhalten Sie von mir eine detaillierte Rechnung, die anteilig in der Steuererklärung (Kinderbetreuungskosten) geltend gemacht werden kann. Die Eltern können einen Teil der Kosten über bestimmte Zuschüsse finanzieren. - Reichen Ihre finanziellen Mittel für eine private Regelung nicht aus, erhalten Sie finanzielle Unterstützung. Hierfür müssen Sie einen Antrag ausfüllen und dann wird geprüft, wie hoch Ihr Eigenanteil ist, den Sie für die Betreuung bezahlen müssen. Das Jugendamt bezahlt die Tagespflegeperson mit 7,50 € pro Stunde, d.h. das abgebende Eltern, an mich einen Selbstkostenanteil von 1€/ Std. zuzahlen müssen.
Wichtig:
Es gibt noch einen weiteren Einkommensunabhängigen Zuschuss für Kinder unter 3 Jahren, den alle Eltern beantragen können. Selbst wenn beide Elternteile nicht berufstätig sind, steht Ihnen ein Betreuungsplatz mit Förderung zu! Sofern Ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreut wird, bei der die Eignung festgestellt wurde, können Sie einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt stellen.
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Betreuungszeit pro Monat.
Das Kind sollte hierbei mindestens 5 Stunden wöchentlich von einer qualifizierten Tagesmutter betreut werden!
Die Zuschüsse werden immer rückwirkend nach drei Monaten ausbezahlt.
Bei Fragen können Sie sich jederanzeit an mich, den Tageselternverein Offenburg oder das zuständige Jugendamt wenden.